Ja, unbedingt. Selbst vorhandene AGB verlieren durch gesetzliche Änderungen, neue Rechtsprechung und Veränderungen im Geschäftsmodell schnell ihre Wirksamkeit oder werden lückenhaft. Viele Klauseln, die vor wenigen Jahren noch zulässig waren, gelten heute als unwirksam oder riskant. Außerdem passen Standard-AGB häufig nicht mehr zu aktuellen Prozessen – etwa neuen Dienstleistungen, digitalen Produkten, internationalen Geschäften oder geänderten Haftungs- und Gewährleistungsrisiken.
Eine regelmäßige Überprüfung stellt sicher, dass die AGB rechtlich aktuell, branchenpassend und risikominimierend bleiben – und verhindert teure Abmahnungen oder Streitigkeiten.